VORSCHRIFTEN

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Die Vorschriften ändern sich, unsere Etiketten auch!

Seit einigen Jahren befindet sich die europäische Gesetzgebung zur Klassifizierung, Verpackung und Etikettierung chemischer Substanzen und Gemische in der Weiterentwicklung. Bezüglich der Stoffe gab es bereits Änderungen.

Als Hersteller chemischer Zusammensetzungen hat NGL alle Maßnahmen ergriffen, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) ergänzt die REACH-Verordnung mit dem allgemeinen Ziel, den internationalen Handel mit chemischen Produkten zu erleichtern, dabei aber das Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes beizubehalten.

Es ist zu beachten, dass die Gesetzgebung eine Übergangszeit einräumt, in der bis zum 1. Juni 2015 hergestellte Produkte mit Etiketten nach dem alten System in Umlauf gebracht werden dürfen.

Die Verordnung tritt am 1. Juni 2015 in Kraft und ist in den Sicherheitsdatenblättern (SDB oder MSDS) und auf den Produktetiketten zu erwähnen. All unsere SDB entsprechen bereits der CLP-Verordnung.

Unsere ab 1. Juni hergestellten Produkte werden nach der CLP-Verordnung etikettiert, was folgende Neuerungen umfasst:

  • Klassifizierung chemischer Produkte: neue, strengere Gefahrenschwellenwerte zum Schutz des Menschen und der Umwelt (Warnhinweise: Gefahr oder Achtung)
  • Gefahrenkennzeichnung: neue Piktogramme nach GHS (Global harmonisiertes System), dem internationalen System zur Kennzeichnung von Gefahrenstoffen
  • Information des Anwenders über diese Gefahren: Standardsätze.